Ansbach Fall 1:

Schade, wenn es so endet !
Schade, wenn es so endet !

 

Eine Tante lebte mehr als 25 Jahre in der gleichen Wohnung in Ansbach. Ich denke sie war eine Mieterin, die man sich nur wünschen kann.

 

Die Miete hat sie immer jährlich im voraus bezahlt und nie Ansprüche gestellt.

Zusätzlich hat sie die Enkelkinder des Vermieters immer wieder kostenlos betreut. Darüber hinaus auch noch den Garten des Vermieters kostenlos gepflegt.

 

Vor einigen Jahren verstarb dann ihr Mann und sie wohnte alleine in der Wohnung weiter.

 

Selbst als der Vermieter sich einen Wintergarten angebaut hatte, dessen Glasflächen so geblendet haben, dass sie ihren Balkon nicht mehr nutzen konnte, hat sie nicht reklamiert. Zusätzlich machte die Beschattung dieses Wintergartens sehr laute Geräusche, was vor allem an bewölkten Tagen zu einer dauerhaften Lärmbelästigung geführt hat. So waren geöffnete Fenster schon schwierig. Auch hier keine Klagen.

 

Als sie dann aus Altersgründen ins Pflegeheim musste, hatten wir uns um die Räumung der Wohnung gekümmert.

 

In dem Haus waren in den anderen Wohnungen schon umfangreiche Sanierungen durchgeführt worden. Die Tante hatte darum gebeten, dass ihre Wohnung erst saniert wird, wenn sie ausgezogen ist. Dieser Bitte wurde auch entsprochen.

 

Wir hatten daher vorgeschlagen, dass wir die Wohnung räumen und der Vermieter dafür die restliche Jahresmiete behalten darf (ca. 1.500.- €).

 

Es macht wenig Sinn in einer Wohnung einen Großputz zu veranstalten, wenn anschließend die Handwerker anrücken und das Herausreißen anfangen.

 

Es kam aber anders.

 

Bei der Wohnungsübergabe wurde uns ein Kostenvoranschlag einer ortsansässigen Malerfirma über mehr als 3.500.- € für Schönheitsreparaturen vorgelegt. Hier war Fenster und Türen streichen aufgelistet, die anschließend durch neue Fenster und Türen ersetzt wurden. Ist nach fast 30 Jahren auch empfehlenswert. Auch ein Badezimmer ist nach 30 Jahren erneuerungsbedürftig.

 

Glücklicherweise hatte ich meinen Bruder zur Übergabe mitgenommen. Da er Jura studiert hat, kennt er sich rechtlich gut aus.

 

Im Falle der Tante gab es nur einen mündlichen Mietvertrag. Schönheitsreparaturen waren nicht Gegenstand des Vertrages. Die Rechtslage sieht vor, dass in solchen Fällen der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufkommen muss. So hätte die Tante sogar immer wieder sich vom Vermieter kostenlos die Wohnung tapezieren lassen können, was sie natürlich nicht getan hat.

 

Nun war der Vermieter in Rage. Er kam auf die Idee, dass die Wohnung in den Ursprungszustand versetzt werden muss. Die Tante hatte an den Zimmertüren Schutzstreifen angebracht. Nun wollte er demonstrieren, dass dadurch ja ein Schaden an den Türen entstanden ist. Er riss wutschnaubend eine Blende ab. Darunter war die Farbe fast bis auf das Holz abgegriffen. Als wir ihm dann mitgeteilt haben, dass die Tante ihm schon früher viel Geld gespart hat, weil er die Türe hätte streichen müssen, war gar nicht mehr mit ihm zu reden.

 

Wir haben dann die Wohnung abtapeziert und eine Reinigungsfirma für die Grundreinigung beauftragt (völlig sinnlos !). Er hatte dann noch mehrfach Zahlungsaufforderungen durch einem Anwalt zu uns schicken lassen, die wir aber ignoriert haben. Die restliche Miete hat er nicht zurückerstattet. Allerdings haben wir dann auch die Schlussabrechnung der Nebenkosten nicht bezahlt. Trotzdem musste die Tante dann auf mehrere Hundert Euro verzichten, da wir nicht vor Gericht ziehen wollten.

 

Eine Arbeitskollegin meiner Frau hat zufällig in dem gleichen Haus gewohnt. Wir haben erfahren, dass bei ihrem Auszug vergleichbare Probleme aufgetaucht sind.